Was zwischenzeitlich wieder geschehen ist.

Wir sind nun seit dem 02.03.2022 offiziell und mit allem dazugehörigen TamTam verheiratet und wir dachten, dass nun alles viel einfacher werden wird. Das stimmt bis zu einem gewissen Punkt auch. Der schier endlose Kampf gegen die deutsche Bürokratie hat natürlich Spuren hinterlassen. Man fühlt sich immer noch als Fremdkörper im System und kommt sich unterschwellig nur geduldet, jedoch nicht willkommen oder gar angekommen vor.

Wir betreiben keinen „Sozialtourismus„, sondern wir bezahlen Steuern und sind fleißig. Ich will keine politischen Diskussionen lostreten, aber man stößt von behördlicher Seite immer wieder an einen Punkt, wo man sich die Frage stellt, ob ein Leben hier wirklich erstrebenswert ist.

Meine Frau hat unterschiedliche Auflagen für ihr „Bleiberecht“ bekommen:

#1 Eine feste Anstellung
#2 Die Ehe mit einem deutschen Staatsbürger
#3 Deutsch A1

Nun, was bedeutet das? Schon im Vorfeld habe ich mich erkundigt welche Chancen meine Frau hat eine feste Anstellung im Gesundheitssystem zu bekommen. Es gibt dazu Portale im Internet an welche ich mich gewendet habe (z.B. VP Verbund Pflegehilfe Gesellschaft). Es kamen auch zahlreiche Anfragen und wir hatten am Ende zwei Vorstellungsgespräche in Pflegeeinrichtungen. Dabei kam heraus dass die sprachliche Hürde nur als gering einzuschätzen war. Ein Probearbeiten wurde vereinbart. Meine Frau und ich haben uns vorher die Einrichtung angeschaut und wir wurden freundlich empfangen und durch die Einrichtung geführt. Es war im Wesentlichen eine Einrichtung für schwache, bis schwere Fälle für Demenz. Alles schien prima und das Arbeitsklima schien attraktiv! Meine Frau hatte einen Probearbeitstag vereinbart. Um 06:00 Uhr Morgens setzte ich sie bei der Einrichtung ab und wir hatten vereinbart dass ich sie gegen 14:00 Uhr wieder abholen sollte. Gegen 14:00 Uhr kam sie mir schon an der Strasse entgegen und sie schien in heller Aufregung. Später stellte sich heraus, dass sie geschockt über die Art der Tätigkeit war. Wir unterhielten uns und es kam heraus dass sie nur für die niedrigsten Arbeiten eingeteilt worden ist. Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber es hatte ausschließlich etwas mit Eiter und Fäkalien zu tun. Ich habe den größten Respekt vor Leuten, welche für relativ wenig Geld sich für diese Art der Pflege engagieren können. Meine Frau konnte es jedenfalls nicht.

Nach einigen Diskussionen haben wir uns dafür entschieden, dass ich ihr einen festen Job in unserer Firma angeboten habe. Dieser Job ist nicht sehr anspruchsvoll, aber somit wäre die erste Auflage der Ausländerbehörde als erledigt anzusehen. Sicherlich hätte ich es lieber gesehen wenn meine Frau von Montags bis Freitags Deutsch Integrationskurse an der örtlichen VHS belegt hätte, aber dies würde den Auflagen der Ausländerbehörde Wiedersprechen einer festen Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.

Trotzdem haben wir uns für einen Deutschkurs in den Abendstunden an der VHS Dingolfing entschieden. Dieser Unterricht fand alle 14 Tage Montags und Mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00 statt und umfasste 40 Stunden in der Gesamtheit. Diese 80 Euro hätte man retrospektiv auch wesentlich besser anlegen können, denn gelernt wurde dort fast nichts. Zudem ist der 14 tägige Rhythmus etwas kontraproduktiv für den tatsächlichen Lernerfolg. So werden Kurse an den VHS durch die Auflagen der Ausländerbehörden subventioniert. Das selbe betrifft sicherlich auch die Goethe Institute.

Im Juli hatte meine Frau eine Prüfung am Goethe Institut im München gebucht. 115 Euro wurden dafür verlangt. Sie kam mit einem Gesamtergebnis von 38% von 100% aus der Prüfung. Mit diesen Ergebnissen ging es wieder einmal zur Ausländerbehörde in Dingolfing. Dort wurde ihr erneut der Aufenthaltsstatus mit der lapidaren Begründung verwehrt, dass eine bestandene A1 Prüfung Bestandteil der Auflagen der Konsulate sei und dass dies ja auch eine bessere Integrationswilligkeit beweisen solle. Unverständlich!

Zusammenfassend kann man sagen:

#1 Meine Frau hat eine Vollzeitbeschäftigung.
#2 Sie hat ein Nebengewerbe angemeldet.
#3 Sie ist mit ihrem Unternehmen Mitglied der IHK Niederbayern.
#4 Sie hat nebenbei einen Minijob auf 520 Euro Basis.
#5 Sie hat freiwillig einen sinnlosen Deutschkurs in den Abendstunden belegt.
#6 Sie hat an einem Goethe Institut eine Prüfung abgelegt.
#7 Sie ist sozial voll integriert.
#8 Sie zahlt Steuern und Sozialabgaben.
#9 Meine Frau ist mit einem deutschen Staatsbürger offiziell verheiratet.
#10 Sie hat eine Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenversicherung, Gewerbebescheinigung.

Was hat das alles mit mangelnder Integration zu tun? Das alles ist aus unserer Sicht nicht mehr nachvollziehbar!

Zudem übt die Ausländerbehörde in Dingolfing immer Druck aus und hätte fast die Verlängerung der „Fiktionsbescheinigung“ verwehrt. Nun mussten wir sogar ein schriftliches Statement abgeben:

Dies ist das Statement, welches meine Frau unterzeichnen musste. Im Grunde eine Frechheit. Der nächste Schritt wird sein, dass wir in Regensburg einen Fachanwalt für Migrationsrecht mit der ganzen Sache beauftragen werden müssen, da man alleine nicht mehr weiter kommt.

Standesamt und die zweite eidesstattliche Erklärung. dann endlich der Tag der Eheschließung.

Ein paar Tage vor der geplanten Hochzeit am 02.03.2022 mussten wir zum zweiten Mal eine eidesstattliche Erklärung unter Beisein eines Übersetzers abgeben. Denn man muss ja schließlich zweimal erklären dass man keine Scheinehe eingeht.

Chinesische Freunde halfen uns bei der Übersetzung, denn es musste zum Glück kein amtlich bestellter Übersetzer sein. Diesen hatten wir gebucht für den Tag der Eheschließung, denn diese Prozedur ist schon etwas besonderes. Der Übersetzer ist übrigens der selbe der auch die Dokumente zur Eheschließung beglaubigt hatte. Guter Mann und für 150 Euro kann man auch nicht meckern. Nur mussten wir ihn am Tag der Eheschließung aus München abholen und später wieder zurückbringen. Das war der einzige Haken.

Am 02.03.2022 war es endlich so weit. In Schale geworfen, den Übersetzter aus München hierher gekarrt und mit Freunden vor dem Standesamt getroffen. Der Bürgermeister selbst hat es sich nicht nehmen lassen und die Trauung vollzogen. Alles in allem ein ganz toller, aber unspektakulärer Tag. Bedenke, einen Tag später und alles wäre im Eimer gewesen, denn alle Dokumente wären ungültig geworden. Wieder einmal unglaubliches Glück gehabt. Wer diesen Blog länger verfolgt, kennt bereits die Unwägbarkeiten welchen wir unterworfen waren.

Wir sind nun offiziell verheiratet! So schön!

Das nationale Visum kam per Post und der unglaubliche Flug von Guangzhou nach Frankfurt!

Geschafft!! Zwei Tage nach der E-Mail von der Ausländerbehörde an das deutsche Konsulat in Guangzhou kam der Reisepass meiner Verlobten mit dem benötigten Visum per Post.

Die mühselig erlangten und beantragten Dokumente für die Eheschließung in Deutschland hatten eine maximale Gültigkeit bis zum 03.03.2022. Danach muss alles erneut beantragt werden. So war die Aussage des hiesigen Standesamtes. Ein Aufschub sei nicht möglich! Die Zeit wird knapp, denn es ist schon Anfang Februar.

Also schnell Flüge gebucht um keine weiteren Probleme mehr zu bekommen. Es ging diesmal nicht von Shanghai sondern von Guangzhou nach Frankfurt. Ein kurzer Zwischenstopp in Moskau. Die Airline ist Aeroflot. Flüge gebucht, bezahlt und es beginnen die Vorbereitungen zur Abreise nach Deutschland, denn die zeit ist sehr knapp bemessen. Die Flüge von Guangzhou via Moskau nach Frankfurt sind jeweils einmal die Woche an jedem Sonntag. Also wurde ein Hotel für eine Nacht in Guangzhou gebucht und ein PCR-Test für den Abflugtag gebucht.

Alles perfekt und geplant. Der Flughafen wurde mehr als pünktlich erreicht, der PCR-Test direkt am Flughafen gemacht und nun hieß es warten, denn der Abflug ist für 00:50 am 20.02.22 geplant.

Das Einchecken verlief reibungslos und man wartete gespannt auf das Boarding mit Aeroflot. 20 Minuten vor dem Boarding wurde der Flug gecancelt. So eine Scheiße!! Also ans Telefon und Aeroflot angerufen. Keine Auskunft! In Guangzhou hieß es, dass ein paar Crew-Mitglieder an Corona erkrankt sind. Alle Passagiere erhielten ihr Gepäck zurück und wurden innerhalb der nächsten 3 Stunden in verschiedene Hotels gebracht. Es war inzwischen der 20.02.22 um 4 Uhr morgens in Guangzhou.

Aeroflot hat eine Umbuchung für den 27.02.22 gemacht. Selbe Flugnummer und Uhrzeit. Ich jedoch halte das ganze für zu wackelig und unsicher. Also habe ich einen Flug mit Airfrance über Paris nach Frankfurt für den 22.02.22 gebucht. Das alles frisst unglaublich viel Geld, aber ist die einzige Chance pünktlich nach Deutschland zu kommen.

Dienstag der 22.02.22: Eingecheckt, Boarding absolviert und der Flug nach Paris war endlich in der Luft! Mittwoch morgen am 23.02.22 um 07:00 Landung in Paris.

Am 23.02.22 habe ich mich wieder einmal auf den Weg nach Frankfurt gemacht um meine Verlobte endlich am Flughafen in Empfang zu nehmen.

Dann kam die Nachricht dass sie wohlbehalten in Paris gelandet sei. Nun findet Sie das Gate für den Anschlussflug nach Frankfurt nicht, da sie kaum Englisch spricht und auch kaum was versteht was man ihr sagte. Zwei Minuten vor Schließung des Gates erreichte sie ausser Atem ihren Anschlussflug nach Frankfurt. Jetzt kann nichts mehr passieren!

Kaum in Frankfurt angekommen kam meine Verlobte aus dem Gate und strahlte wie ein Honigkuchen. Wir waren zusammen! In Deutschland! geschafft!

Endlich eine persönliche E-Mail Adresse vom Konsulat.

Nun, es gibt sie wirklich. Es gibt personalisierte E-Mail Adressen beim Konsulat. Dies kam als Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Verlobte kann ein Schengenvisum zur Einreise zur Eheschließung beantragen, bitte bereiten Sie hierfür alle nötigen Unterlagen vor, wie den neuen Antrag, Krankenversicherung etc. Wir haben bereits die Anmeldung zur Eheschließung und Ihre Verpflichtungserklärung. Zudem muss Ihre Verlobte den Antrag auf das nationale Visum schriftlich zurückziehen, damit wir einen Schengenvisumsantrag annehmen können. Sie kann dies im gleichen Termin vornehmen. Alle weiteren benötigten Unterlagen sehen Sie anbei.

Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde auch in diesem Fall beteiligt werden muss, so dass die Bearbeitungszeit nicht wie üblich für ein Schengenvisum nur wenige Tage bis zu 2 Wochen betragen kann. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch für ein Schengenvisum mit dem Zweck der Eheschließung grundsätzlich die Notwendigkeit des Sprachnachweises besteht. Wir werden hier ggü. der Ausländerbehörde auf die spezielle Situation Ihrer Verlobten hinweisen, die Entscheidung liegt aber letztendlich bei der Ausländerbehörde.

Wir können Ihrer Verlobten einen Termin für Donnerstag – oder Freitagvormittag anbieten, bitte geben Sie uns Bescheid, wann sie vorbeikommen kann; wir können leider aus technischen Gründen die Biometriedaten nicht übertragen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Claudia XXXXXX

Will wollen jedoch kein „Schengenvisum beantragen, sondern bestehen auf die Erteilung eines nationalen Visums! Also schnell zur hiesigen Ausländerbehörde und den Sachverhalt klären. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Markus Furtner, kam auch schnell die E-Mail der Ausländerbehörde an das Konsulat. Diesmal gab es ja eine personalisierte E-Mail Adresse. Dies hat selbst die Ausländerbehörde verwundert.

Dies ist der Wortlaut der E-Mail der Ausländerbehörde an das deutsche Konsulat in Guangzhou:

Sehr geehrte Frau XXXXXX,

bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom xx.xx.2022 an Herrn XXXX dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir einer Erteilung eines Visums zur Eheschließung nach vorläufiger summarischer Prüfung als örtlich zuständige Ausländerbehörde i.S.d. § 31 AufenthV, obschon der fehlenden Erteilungsvorsetzung des § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. AufenthG (Nachweis Sprachkenntnisse A1), zustimmen könnten. 

Die Eheschließung der beiden o. g. hätte am 20.12.2021 beim Standesamt in XXXXXXXX erfolgen sollen. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Ablegung der Prüfung für den Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau A1 konnte dieser Termin nicht wahrgenommen werden.

Die Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung sind nach Aussage des Standesamts bis zum 03.03.2022 gültig.

Falls das Visum erteilt werden sollte, so bitten wir Sie, die folgenden Beschränkungen/Auflagen hinzuzufügen:

·         Nur zum Zwecke des Familiennachzugs.

·         Erwerbstätigkeit gestattet.

·         Vorlage einer/s Bescheinigung/Zertifikats bzgl. Sprachnachweis A1 innerhalb von drei Monaten nach Ersteinreise ins Bundesgebiet

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Furtner

Plötzlich reden Behörden miteinander und etwas kommt in Bewegung. Selbstverständlich kommt ein Schengenvisum nicht in Frage. Denn ein Schengenvisum kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Dies funktioniert nur bei einem Nationalen Visum! Also Vorsicht!

Endlich Prüfungstermin in Guangzhou

Endlich war es soweit. Meine Verlobte hat einen Prüfungstermin im Februar 2022 erhaschen können und bezahlte die Gebühr von 1500 RMB umgehend.

Kurz vor dem Prüfungstermin wurde das Hotel reserviert und die Zugtickets gekauft. Dann kam die Nachricht vom Goethe Instituts dass alle Prüfungen bis auf Weiteres abgesagt wurden und neue Termine nicht vergeben werden können. Corona hat wieder einmal zugeschlagen. Selbstverständlich können nur die Prüfungsgebühren erstattet werden. Die Hotel- und Fahrtkosten natürlich nicht.

Also nun auch noch das….

Was so in der Zwischenzeit passierte

Die Deutschkurse sind schon anstrengend und meine Verlobte konnte nicht arbeiten gehen, denn dies ließen die Unterrichtseinheiten für fast drei Monate nicht zu. Also lebte sie von Erspartem um der auferlegten Bürokratie des Auswärtigen Amtes gerecht zu werden.

Aus meiner Zeit in China kannte ich natürlich noch viele Deutsche. Unter anderem auch einen Manager der Carlsberg Gruppe in Guangzhou, China. Diese Deutschen sind oft sehr gut vernetzt und somit bekam ich den Kontakt zum ehemaligen Generalkonsul von Kanton, Martin Fleischer. Dieser gab mir eine sehr nützliche E-Mail Adresse der Leiterin der Konsularabteilung des Deutschen Konsulates in Guangzhou. Frau Wunderwald war relativ empört und fragte sich sicherlich wie ich an ihre E-Mail gekommen bin. Jedoch hat sie mich sehr schnell an die zuständige Visa Abteilung weitergeleitet. Dieser Angestellte war jedenfalls wenig begeistert dass ich mich direkt an die oberste Stelle gewandt habe und mich zudem noch über die unglaublich unhöflichen Praktiken bei einer Antragsannahme beschwert hatte. Dementsprechend viel die E-Mail sehr kalt aus:

Sehr geehrter Herr Offer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Frau Wunderwald hat diese der Visastelle weitergeleitet.

Frau XXXXX wurde nicht am Schalter abgeschmettert. Ihr Antrag wurde auf ihren Wunsch hin unvollständig angenommen und direkt nach Eingang gesichtet. Die von Ihnen benannte kommentarlose Zurückstellung ist eine Fristsetzung zur Nachreichung eines anerkannten Nachweises über das Vorliegen einfacher deutscher Sprachfähigkeiten (A1-Zertifikat).

Die von Ihnen im Visumantrag beigelegte Erklärung eröffnet leider keinen von der Rechtsprechung anerkannten oder vom deutschen Bundestag gesetzlich festgelegten Ausnahmegrund über das Nichtvorliegen eines A1-Nachweises. Die Goethe-Institute und alle weiteren Sprachschulen haben bereits seit weit über einem Jahr in China wieder geöffnet. Die Rechtsprechung hat ebenfalls anerkannt, dass eine Anreise für Sprachkure und zum Ablegen eines Deutschtests als zumutbar gelten.

Ferner gibt es zahlreiche, teilweise sogar kostenfreie, Angebote im Internet zum Erlernen einfacher deutscher Sprachkenntnisse.

Das Generalkonsulat wird Ihre Ehefrau noch einmal direkt kontaktieren, um zu erfragen, ob diese einen A1-Nachweis vorlegen wolle. Sofern dies nicht der Fall ist, wird der Antrag Ihrer Ehefrau zeitnah nach Aktenlage beschieden werden.

Das ist die Antwort des Konsulates. Was dort als teilweise kostenfreie Angebote zum Erlernen der Deutschen Sprache angeboten wird ist Abzocke und wird nie zum Bestehen der A1 Prüfung führen, denn diese ist für einen Sprachanfänger viel zu komplex ausgestaltet.

Zweite E-Mail:

Sehr geehrter Herr Offer,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Dem Generalkonsulat sind die teils langen und belastenden Trennungen von Ehepaaren bekannt. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wird versucht, diesen Rechnung zu tragen. 

So nachvollziehbar Ihre Situation menschlich sein mag, ist das Generalkonsulat, allseits und für alle Antragsteller gleich, verpflichtet die in Deutschland geltenden Gesetze und Richtlinien einzuhalten. Diese sehen keine Ausnahme für Ihre Situation vor. Das Erfordernis eines A1-Nachweises ist eine Integrationsvorleistung, die vom Gesetzgeber (dem deutschen Bundestag) für bestimmte Familiennachzugskonstellationen eingeführt wurde und auch im Fall Ihrer Ehefrau greift. 

Sofern Sie bzw. besonders Ihre Frau die Erteilungsvoraussetzung des Nachweises über einfache Deutschkenntnisse nicht erfüllen können oder wollen, muss seitens des Generalkonsulats ein Ablehnungsbescheid ergehen.

Gegen diesen können Sie anschließend Rechtsmittel, u.a. eine Klage auf dem Verwaltungsgerichtsweg, einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

In keiner der zitierten E-Mails taucht der Name des Konsularangestellten auf. Diese Kommunikation läuft komplett über „visastelle@kant.auswaertiges-amt.de“ ab. Schon seltsam diese Anonymität.

Wir kamen keinen Schritt weiter und es war frustrierend wie die Bürokratie des mächtigen Auswärtigen Amtes über uns hinwegfegte.