Was so in der Zwischenzeit passierte

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Die Deutschkurse waren – Überraschung – nicht gerade ein Wellnessurlaub. So anstrengend sogar, dass meine Verlobte nebenbei nicht arbeiten gehen konnte, weil die Unterrichtseinheiten über fast drei Monate offenbar nach dem Prinzip „Vollzeit plus Seelenraub“ organisiert waren. Also lebte sie von Erspartem, damit sie brav der auferlegten Bürokratie des Auswärtigen Amtes gerecht werden konnte. Prioritäten, wie wir sie lieben: erst Existenzgrundlage abbauen, dann Formular A38 ausfüllen.

Aus meiner Zeit in China kannte ich natürlich noch viele Deutsche – man sammelt die ja dort wie Bonuspunkte. Unter anderem auch einen Manager der Carlsberg-Gruppe in Guangzhou. Und wie das bei Deutschen im Ausland so ist: Die sind oft absurd gut vernetzt, weil irgendwo zwischen Stammtisch und LinkedIn immer jemand jemanden kennt, der jemanden kennt, der zufällig „zuständig“ ist.

So bekam ich den Kontakt zum ehemaligen Generalkonsul von Kanton, Martin Fleischer, der mir dann freundlicherweise eine sehr nützliche E-Mail-Adresse der Leiterin der Konsularabteilung des Deutschen Konsulats in Guangzhou gab. Frau Wunderwald war verständlicherweise relativ empört und fragte sich vermutlich, wie ich an ihre E-Mail gekommen bin – als hätte ich sie aus einem streng geheimen Tresor gestohlen und nicht einfach… durch Menschenkontakt erhalten. Aber immerhin: Sie leitete mich sehr schnell an die zuständige Visa-Abteilung weiter. Effizienz ist ja möglich, wenn man vorher kurz empört war.

Der zuständige Mitarbeiter dort war jedenfalls wenig begeistert, dass ich mich direkt an die oberste Stelle gewandt hatte – und dann auch noch die Dreistigkeit besaß, mich über die unglaublich unhöflichen Praktiken bei der Antragsannahme zu beschweren. Wie man es wagt, bei einem Prozess, der über das Leben anderer entscheidet, so etwas wie Respekt zu erwarten.

Entsprechend fiel die E-Mail sehr kalt aus:

Sehr geehrter Herr XXXX,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Frau Wunderwald hat diese der Visastelle weitergeleitet.

 

Frau XXXXX wurde nicht am Schalter abgeschmettert. Ihr Antrag wurde auf ihren Wunsch hin unvollständig angenommen und direkt nach Eingang gesichtet. Die von Ihnen benannte kommentarlose Zurückstellung ist eine Fristsetzung zur Nachreichung eines anerkannten Nachweises über das Vorliegen einfacher deutscher Sprachfähigkeiten (A1-Zertifikat).

 

Die von Ihnen im Visumantrag beigelegte Erklärung eröffnet leider keinen von der Rechtsprechung anerkannten oder vom deutschen Bundestag gesetzlich festgelegten Ausnahmegrund über das Nichtvorliegen eines A1-Nachweises. Die Goethe-Institute und alle weiteren Sprachschulen haben bereits seit weit über einem Jahr in China wieder geöffnet. Die Rechtsprechung hat ebenfalls anerkannt, dass eine Anreise für Sprachkure und zum Ablegen eines Deutschtests als zumutbar gelten.

 

Ferner gibt es zahlreiche, teilweise sogar kostenfreie, Angebote im Internet zum Erlernen einfacher deutscher Sprachkenntnisse.

 

Das Generalkonsulat wird Ihre Ehefrau noch einmal direkt kontaktieren, um zu erfragen, ob diese einen A1-Nachweis vorlegen wolle. Sofern dies nicht der Fall ist, wird der Antrag Ihrer Ehefrau zeitnah nach Aktenlage beschieden werden.

Das ist also die Antwort des Konsulats. Und was dort als „teilweise kostenfreie Angebote“ zum Erlernen der deutschen Sprache angepriesen wird, ist natürlich keine Abzocke – es ist eher so eine Art kulturelles Experiment: Man schaut, wie lange Sprachanfänger durchhalten, wenn man ihnen Material gibt, das ungefähr so hilfreich ist wie ein Regenschirm im Orkan.

Denn zum Bestehen der A1-Prüfung wird das ziemlich sicher nicht führen. Nicht, weil die Leute sich nicht anstrengen – sondern weil diese Prüfung für einen Anfänger offenbar mit dem Anspruch gestaltet wurde: „A1 – aber bitte mit dem Schwierigkeitsgrad Plottwist.“ Für jemanden, der gerade erst anfängt, ist das Ganze schlicht viel zu komplex ausgestaltet. Aber hey: Wer braucht schon realistische Lernziele, wenn man stattdessen „Motivation durch Verzweiflung“ haben kann?

Zweite E-Mail:

Sehr geehrter Herr XXXX,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Dem Generalkonsulat sind die teils langen und belastenden Trennungen von Ehepaaren bekannt. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wird versucht, diesen Rechnung zu tragen. 

 

So nachvollziehbar Ihre Situation menschlich sein mag, ist das Generalkonsulat, allseits und für alle Antragsteller gleich, verpflichtet die in Deutschland geltenden Gesetze und Richtlinien einzuhalten. Diese sehen keine Ausnahme für Ihre Situation vor. Das Erfordernis eines A1-Nachweises ist eine Integrationsvorleistung, die vom Gesetzgeber (dem deutschen Bundestag) für bestimmte Familiennachzugskonstellationen eingeführt wurde und auch im Fall Ihrer Ehefrau greift. 

 

Sofern Sie bzw. besonders Ihre Frau die Erteilungsvoraussetzung des Nachweises über einfache Deutschkenntnisse nicht erfüllen können oder wollen, muss seitens des Generalkonsulats ein Ablehnungsbescheid ergehen.

 

Gegen diesen können Sie anschließend Rechtsmittel, u.a. eine Klage auf dem Verwaltungsgerichtsweg, einlegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

In keiner der zitierten E-Mails taucht natürlich der Name des Konsularangestellten auf. Wozu auch? Transparenz ist schließlich überbewertet, und Verantwortlichkeit macht nur unnötig Arbeit. Die gesamte Kommunikation läuft elegant anonym über visastelle@kant.auswaertiges-amt.de – wie ein freundlicher Briefkasten, der zurückschreibt, aber bitte ohne menschliche Züge. Schon irgendwie seltsam, diese Anonymität. Oder auch nicht: Vielleicht ist das einfach der moderne Behörden-Lifestyle – kontaktierbar, aber nicht greifbar.

Wir kamen jedenfalls keinen Schritt weiter. Stattdessen durften wir live erleben, wie die Bürokratie des mächtigen Auswärtigen Amtes souverän über uns hinwegfegt – wie eine Verwaltungswalze auf Autopilot. Frustrierend, ja. Aber immerhin konsequent: Wenn schon Stillstand, dann bitte mit offizieller E-Mail-Adresse und maximaler Unpersönlichkeit.

 

Von admin