Was so in der Zwischenzeit passierte

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Die Deutschkurse sind schon anstrengend und meine Verlobte konnte nicht arbeiten gehen, denn dies ließen die Unterrichtseinheiten für fast drei Monate nicht zu. Also lebte sie von Erspartem um der auferlegten Bürokratie des Auswärtigen Amtes gerecht zu werden.

Aus meiner Zeit in China kannte ich natürlich noch viele Deutsche. Unter anderem auch einen Manager der Carlsberg Gruppe in Guangzhou, China. Diese Deutschen sind oft sehr gut vernetzt und somit bekam ich den Kontakt zum ehemaligen Generalkonsul von Kanton, Martin Fleischer. Dieser gab mir eine sehr nützliche E-Mail Adresse der Leiterin der Konsularabteilung des Deutschen Konsulates in Guangzhou. Frau Wunderwald war relativ empört und fragte sich sicherlich wie ich an ihre E-Mail gekommen bin. Jedoch hat sie mich sehr schnell an die zuständige Visa Abteilung weitergeleitet. Dieser Angestellte war jedenfalls wenig begeistert dass ich mich direkt an die oberste Stelle gewandt habe und mich zudem noch über die unglaublich unhöflichen Praktiken bei einer Antragsannahme beschwert hatte. Dementsprechend viel die E-Mail sehr kalt aus:

Sehr geehrter Herr Offer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Frau Wunderwald hat diese der Visastelle weitergeleitet.

Frau XXXXX wurde nicht am Schalter abgeschmettert. Ihr Antrag wurde auf ihren Wunsch hin unvollständig angenommen und direkt nach Eingang gesichtet. Die von Ihnen benannte kommentarlose Zurückstellung ist eine Fristsetzung zur Nachreichung eines anerkannten Nachweises über das Vorliegen einfacher deutscher Sprachfähigkeiten (A1-Zertifikat).

Die von Ihnen im Visumantrag beigelegte Erklärung eröffnet leider keinen von der Rechtsprechung anerkannten oder vom deutschen Bundestag gesetzlich festgelegten Ausnahmegrund über das Nichtvorliegen eines A1-Nachweises. Die Goethe-Institute und alle weiteren Sprachschulen haben bereits seit weit über einem Jahr in China wieder geöffnet. Die Rechtsprechung hat ebenfalls anerkannt, dass eine Anreise für Sprachkure und zum Ablegen eines Deutschtests als zumutbar gelten.

Ferner gibt es zahlreiche, teilweise sogar kostenfreie, Angebote im Internet zum Erlernen einfacher deutscher Sprachkenntnisse.

Das Generalkonsulat wird Ihre Ehefrau noch einmal direkt kontaktieren, um zu erfragen, ob diese einen A1-Nachweis vorlegen wolle. Sofern dies nicht der Fall ist, wird der Antrag Ihrer Ehefrau zeitnah nach Aktenlage beschieden werden.

Das ist die Antwort des Konsulates. Was dort als teilweise kostenfreie Angebote zum Erlernen der Deutschen Sprache angeboten wird ist Abzocke und wird nie zum Bestehen der A1 Prüfung führen, denn diese ist für einen Sprachanfänger viel zu komplex ausgestaltet.

Zweite E-Mail:

Sehr geehrter Herr Offer,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Dem Generalkonsulat sind die teils langen und belastenden Trennungen von Ehepaaren bekannt. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wird versucht, diesen Rechnung zu tragen. 

So nachvollziehbar Ihre Situation menschlich sein mag, ist das Generalkonsulat, allseits und für alle Antragsteller gleich, verpflichtet die in Deutschland geltenden Gesetze und Richtlinien einzuhalten. Diese sehen keine Ausnahme für Ihre Situation vor. Das Erfordernis eines A1-Nachweises ist eine Integrationsvorleistung, die vom Gesetzgeber (dem deutschen Bundestag) für bestimmte Familiennachzugskonstellationen eingeführt wurde und auch im Fall Ihrer Ehefrau greift. 

Sofern Sie bzw. besonders Ihre Frau die Erteilungsvoraussetzung des Nachweises über einfache Deutschkenntnisse nicht erfüllen können oder wollen, muss seitens des Generalkonsulats ein Ablehnungsbescheid ergehen.

Gegen diesen können Sie anschließend Rechtsmittel, u.a. eine Klage auf dem Verwaltungsgerichtsweg, einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

In keiner der zitierten E-Mails taucht der Name des Konsularangestellten auf. Diese Kommunikation läuft komplett über „visastelle@kant.auswaertiges-amt.de“ ab. Schon seltsam diese Anonymität.

Wir kamen keinen Schritt weiter und es war frustrierend wie die Bürokratie des mächtigen Auswärtigen Amtes über uns hinwegfegte.

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