Was dann geschah

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Wie schon erwähnt, war der Konsulartermin zur Abgabe aller Dokumente am 03.11.2021. Ab da begann das lange, epische Kapitel 2 unserer gemeinsamen Reise – eine dieser Geschichten, bei denen man am Ende nicht weiß, ob man eine Beziehung führt oder ein Behörden-Rollenspiel im Hardmode spielt.

Um es kurz zu machen: Meine Verlobte fuhr nach Guangzhou voller Hoffnung und kam niedergeschlagen zurück nach Nanning. Warum? Simpel! Der Antrag auf ein nationales Visum wurde schon an der „Rezeption“ des Konsulats von einer freundlich lächelnden chinesischen Konsularangestellten mit der Begründung abgeschmettert, dass ein Deutsch-A1-Zertifikat des Goethe-Instituts fehle. Ende. Aus. Vorhang. Wir dachten: Das war’s dann wohl. Ich war gerade auf dem Weg zu einem Geschäftspartnerbesuch und bekam die Nachricht auf einem Rastplatz – den ich natürlich sofort aufsuchte, weil es nichts Beruhigenderes gibt als Autobahnatmosphäre, wenn einem gerade die Bürokratie die Knie wegtritt.

Am Abend haben wir uns ausgetauscht und ich schrieb sofort eine E-Mail an das Konsulat. Ich versuchte weiterhin höflich und sachlich zu bleiben – was sich in Anbetracht der Ereignisse ungefähr so leicht anfühlte wie Zen-Meditation in einem Presslufthammerwerk. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Der Konsularangestellte xy – denn echte Namen werden selbstverständlich nie angegeben, sonst könnte ja irgendjemand Verantwortung zuordnen – war ein wenig konsterniert und verwies auf geltende Gesetze. Diese machten den Nachweis eines Sprachtests zwingend erforderlich. Und das, obwohl das Konsulat seinen Ermessensspielraum laut Gesetzgeber nutzen soll. Seltsam! Fast so, als wäre „Ermessen“ eher so eine Art Dekoration im Gesetzestext.

Nach ein wenig Hin und Her bekam meine Verlobte dann überraschend einen Anruf vom Konsulat: Man wolle testen, ob ihr Sprachniveau dem der Stufe A2 entspricht – denn das Personal sei pädagogisch nicht ausgebildet, um A1 einschätzen zu können. Noch seltsamer! Man kann also A1 nicht beurteilen, aber A2 testen. Logisch. Wie wenn man sagt: „Ich kann nicht schwimmen, aber ich prüfe mal kurz, ob du tauchen kannst.“

Selbstverständlich konnte das nicht erfüllt werden. Meine Verlobte wusste gar nicht, wie ihr geschah, als plötzlich eine Konsularangestellte munter auf Deutsch Fragen stellte. Überraschungsprüfung – der Klassiker: „Sie sind heute hier für einen Antrag? Perfekt, dann machen wir spontan ein kleines Sprachabitur.“

Was übrig blieb, war Frustration und Wut. Und dann kam die Idee: Machen wir doch einen Deutschkurs an einem Goethe-Institut. Selbstverständlich online – denn so modern sind die Goethe-Institute ja inzwischen. Und wenn schon bürokratischer Hindernislauf, dann bitte mit digitalem Premium-Erlebnis.

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