Schritt für Schritt Anleitung (Stand 15.01.2023)

Die deutschen Behörden machen es einem „Visumpflichtigen“ Ausländer aus einem Drittstaat nicht einfach einen deutschen Passinhaber zu heiraten. Soviel steht fest. Bei uns ist es so, dass wir beide geschieden sind. Ich kann also im Folgenden nur von dieser Grundvorraussetzung ausgehen.

Viele Menschen die sich mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben, denken am Ende dass es doch einfacher sei in Dänemark oder HongKong zu heiraten. Stimmt, aber die deutschen Behörden sehen das nicht so gerne und die Probleme fangen erst später an, wenn man den Partner nach Deutschland holen möchte.

Deswegen macht es von Anfang an richtig und bezieht das Standesamt und die Ausländerbehörde mit ein.

Benötigte Dokumente für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland.

Was benötigt der deutsche Partner?


  • Beglaubigte Geburtsurkunde.
  • Beglaubigter Heirats- und Scheidungtitel.
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Personalausweis

Alle diese Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein! (außer der Personalausweis)

Was benötigt der chinesische Partner?


  • Geburtsurkunde 出生公证书 (Achtet darauf dass die Namen der Eltern eingetragen sind)
  • Heiratsurkunde 结婚证 / 结婚证书
  • Scheidungstitel 离婚证
  • Householdregister (Hukou) 居民户口簿
  • Familienstandserklärung 婚姻状况声明 (Da steht drin das man nicht verheiratet ist. Ist aber keine Ledigkeitsbescheinigung. Die gibt es in China nicht.

Chinesische Dokumente werden in Deutschland nicht anerkannt und bedürfen deswegen folgender Beglaubigung- und Legalisierungsprozedur:

  • Wenn der Partner geschieden ist, dann achtet darauf das alle Dokumente auf dem aktuellsten Stand sind. Das Haushaltsregister wird oft vergessen, da es selten im täglichen Gebrauch noch eine Rolle spielt. In jedem Dokument muss „geschieden“ verzeichnet sein.
  • Die fünf oben erwähnten „Originaldokumente“ müssen von einem Bezirksnotar kopiert werden und was sehr wichtig ist, der Notar muss die Echtheit der Originaldokumente beglaubigen. Sonst gibt es Trouble mit der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat. (Beglaubigung)
  • Das Siegel des Notars muss durch die Bezirksvertretung der chinesischen Behörde für auswärtige Angelegenheiten überbeglaubigt werden. (Überbeglaubigung)
  • Letzter Schritt ist die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat. (Legalisierung)

Eigentlich logisch und simple. Man kann sich viel Rennerei ersparen indem man eine Full-Service-Agentur damit beauftragt. Das machen meist sogar die Notare. Kosten: ca. 340 Euro inclusive Übersetzung in die deutsche Sprache (Dazu später mehr).

Was benötigt die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat zur Legalisierung?

Das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft benötigt folgende Dokumente zur Legalisierung:


  • Geburtsurkunde (Überbeglaubigt), erkundigt euch vorher was diese Urkunde beinhalten muss! Bei uns fehlte die Hausnummer und musste deswegen nochmal ausgestellt werden.
  • Heiratsurkunde (Überbeglaubigt)
  • Scheidungstitel (Überbeglaubigt)
  • Hokou (Überbeglaubigt)
  • Familienstandserklärung (Überbeglaubigt)
  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Im Original)
  • Kopie des gültigen Reisepasses (mind. 6 Monate gültig und beglaubigt durch die Botschaft oder ein Konsulat)

Es sollten Vorsichtshalber auch nochmal die Originaldokumente mitgebracht werden.

Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung wird nur benötigt wenn der/die Verlobte bei der „Aufgebotsanmeldung“ nicht anwesend sein kann. Das Konsulat/Botschaft beglaubigt hierbei die Unterschrift der/des Verlobten welche(r) nicht bei der Eheanmeldung anwesend sein kann. Zudem beglaubigt die Botschaft/Konsulat die Kopie des Reisepasses. Bei der Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ist Vorsicht geboten. Wenn der chinesische Partner kein Deutsch spricht oder versteht, muss ein Dolmetscher beim ausfüllen des Formulars behilflich sein. Auch der Dolmetscher muss bei der Botschaft oder dem Konsulat vor Ort sein und seine Unterschrift bestätigen lassen.

Wenn die Deutschkenntnisse für die Vollmacht nicht ausreichend sind, dann hilft oft das Konsulat beim ausfüllen. Bei uns war es zum Glück so. Vielen Dank an das Konsulat in Guangzhou!

Wenn alles gut geht, dann habt ihr alle nötigen Dokumente zur Eheschließung bereit zum Verschicken. Wenn ihr Dokumente verschickt, dann knausert nicht rum, sondern beauftragt DHL mit dem Dokumentenversand !! In fast allen Städten in China gibt es eine DHL-Filiale. Macht euch am besten auf der Homepage von DHL schlau in welchen Städten DHL verfügbar ist. DHL Office Locator

Endlich sind die Dokumente in Deutschland. Was nun …

Der Dokumentenversand mit DHL hat in unserem Fall sehr gut funktioniert. An einem Samstag hat ein DHL Kurier alles in Nanning an der Haustüre abgeholt und am darauffolgenden Mittwoch war alles unbeschadet in Deutschland angekommen. Kostenpunkt ca. 70 Euro

Danach muss ein amtlich anerkannter Übersetzer nur noch die Richtigkeit der Übersetzung, welche in China gemacht wurde, bestätigen. Uns hat dabei ein sehr netter Übersetzer aus München geholfen. Die Sache war nach einer Stunde erledigt. Kosten: Insgesamt 125 Euro.

Ausländische Scheidungsurteile werden in Deutschland nicht anerkannt. Der Partner ist trotz gültigem Scheidungsurteil vor dem deutschen Gesetz immer noch verheiratet. In unserem Fall muss das Oberlandesgericht in München die ausländische Scheidung zuvor anerkennen. Das Oberlandesgericht befreit den ausländischen Partner auch von der Beibringung einer Ledigkeitsbescheinigung, denn diese gibt es in China nicht.

Das örtliche Standesamt reicht alle Dokumente beim zuständigen Landesgericht ein. Bearbeitungsdauer etwa 10 Wochen und man weiß nicht ob das alles anerkannt wird. Eine ziemliche Zitterpartie über eine Dauer von 10 Wochen. Zu unserem Glück dauerte das alles nur etwa eine Woche. Sogar die Standesbeamtin schien überrascht von der kurzen Bearbeitungszeit.

Es müssen zwei Gebühren bezahlt werden:

  • Gebühr für die Anerkennung der ausländischen Scheidung (bei uns 90 Euro)
  • Gebühr für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (bei uns 120 Euro)

Mit dem vorweisen der Überweisungsbelege beim zuständigen Standesamt kann dann endlich ein Hochzeitstermin festgesetzt werden

Man bekommt als letztes vom Standesamt eine Bestätigung des Hochzeitstermins in schriftlicher Form. Dieses Dokument ist eines der benötigten Dokumente zur Beantragung des Nationalen D-Visums mit der Berechtigung einer anschließenden Wohnsitznahme.

Der letzte Schritt ist der Gang zur Ausländerbehörde. Dort wird eine Verpflichtungserklärung beantragt. Es ist auch dienlich einen Termin mit dem:r zuständigen Sachbearbeiter:in zu vereinbaren. Das deutsche Konsulat oder die Deutsche Botschaft wird diese:n auf jeden Fall kontaktieren und sich das okay einholen. Somit existiert zumindest schon einmal ein Gesicht zu einer Akte.

Wenn ihr alles beisammen habt, müsst ihr nur noch den Antrag für das Visum online ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung ausdrucken. Dann alles zur Verlobten nach China schicken. Der letzte Schritt ist dann einen Termin bei dem Konsulat / Botschaft zu vereinbaren. Das sollte schnell passieren, denn in unserem Fall war ein Monat Wartezeit beim deutschen Konsulat Kanton zu erwarten.

Die Vorsprache bei einem Konsulat oder bei der jeweiligen Botschaft kann momentan nur per Termin stattfinden. Bitte zusehen dass alle Dokumente vollständig sind, denn sonst machen die Behörden kurzen Prozess. Auch der A1 Deutsch Test muss vorgelegt werden. In unserem Fall war das nach sehr viel Arbeit und vielen sehr, sehr glücklichen Umständen nicht notwendig. Jedoch muss der A1 Nachweis in Deutschland nachgereicht werden!

Der Rest ist ein Kinderspiel:
– Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung unter Beisein eines Übersetzers.
– Termin zur Eheschließung.
– Ein Übersetzter muss auch bei der Eheschließung zugegen sein.

Das wars!

Was passiert eigentlich wenn man keinen A1 Sprachnachweis vorweisen kann?
Man besucht Deutschkurse in Deutschland, man sucht eine Lohnsteuerpflichtige Beschäftigung und man bucht einen Prüfungstermin bei einem Goethe Institut in der Nähe. Die Ausländerbehörden stellen eine „Fiktionsbescheinigung“ aus wenn das Visum abläuft. Diese Fiktionsbescheinigung gibt einem bis zu 6 Monate Zeit weitere Unterlagen einzureichen. Anschließend, wenn noch immer keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, wird eine weitere Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Irgendwann gilt der Passus der Unzumutbarkeit und die Wahrscheinlichkeit ist hoch dass eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne Sprachnachweis erteilt wird. Auf jeden Fall lohnt sich hier eine Rechtsschutzversicherung welche Behördenangelegenheiten für beide Ehepartner abdeckt! Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate. Also schließt die Versicherung sehr rechtzeitig ab wenn notwendig.

Inzwischen befinden wir uns in der zweiten Version der Fiktionsbescheinigung, obwohl Vollzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung an den Wochenenden, angemeldetes Nebengewerbe, Mitglied der IHK Niederbayern, Deutsch Kurse in den Abenden und zweiter Anlauf der Goethe Prüfung. Trotzdem keine Aufenthaltsgenehmigung durch das Ausländeramt Dingolfing, wegen „zu geringer Integrationsbereitschaft“. Wir sind keine Sozialtouristen! Wir gehen beide arbeiten und zahlen sehr viel Steuern. Alles weitere läuft nun über Anwälte.

Hier noch ein paar nützliche Dokumente. Die Formulare beziehen sich überwiegend auf das Bundesland Bayern. Andere Bundesländer haben oft andere Formulare. Bitte erkundigt euch vorher.

Infoblatt-OLG-Muenchen-Volksrepublik-China
Vollmacht-zur-Anmeldung-der-Eheschliessung
Antrag-auf-Anerkennung-einer-auslaendischen-Entscheidung-in-Ehesachen
Merkblatt Nationales Visum zur Eheschließung (Deutsch)
Merkblatt Nationales Visum zur Eheschließung (Chinesisch)
Auswärtiges Amt: Visahandbuch für Deutsche Auslandsvertretungen (Stand Mai 2021)