Beim letzten Mal berichtete ich ja, dass das Oberlandesgericht in München eine sehr lange Bearbeitungszeit prognostiziert hatte. Und weil deutsche Behörden bekanntermaßen für ihre Treffsicherheit bei Prognosen berühmt sind – ungefähr auf dem Niveau von Horoskopen – kam natürlich alles ganz anders.
Ich war gerade auf Dienstreise und an meinem Ziel angekommen, als der Anruf auf meinem Handy einging. Ich nahm ab, und zu meiner Überraschung war das Standesamt am Telefon. Die Standesbeamtin sagte in knappen Worten, die Unterlagen seien vom Oberlandesgericht München zurückgekommen. Danach legte sie eine lange Kunstpause ein – vermutlich eine Fortbildungseinheit in „dramaturgischer Behördenkommunikation“. In dieser Stille gingen mir natürlich tausend Gedanken durch den Kopf. Der logischste: Abgelehnt. Klar. Kapitel Ende. Viel Glück im nächsten Leben.
Dann kam sie doch endlich zur Sache und meinte, ich solle vorbeischauen und den Gebührenbescheid abholen. Ich fragte zur Sicherheit nochmal nach, ob alles in Ordnung sei. Sie bejahte das – fügte aber noch hinzu, der Sachbearbeiter beim Oberlandesgericht habe „beide Augen zugedrückt“. Musste diese Bemerkung sein? Die Unterlagen waren – bis auf den Hukou – zweifelsfrei in Ordnung. Aber gut, offenbar ist es inzwischen schon ein Akt der Großzügigkeit, wenn man Dokumente korrekt einreicht und das System trotzdem nicht spontan kollabiert.
Wie schon zuvor erwähnt, beschleicht mich mehr und mehr der Verdacht, dass deutsche Behörden die Heirat mit einem visumpflichtigen Ausländer nur extrem ungern befürworten. Man legt sein Schicksal in die Hände von Sachbearbeitern, die manchmal den Eindruck erwecken, als müssten sie beim Schuhe-schnüren einen Antrag auf Unterstützung stellen – aber dann ganz erstaunt sind, wenn ein normaler Bürger tatsächlich durch den Bürokratie-Dschungel navigieren kann, ohne sich dabei komplett aufzulösen.
Gestern also der Anruf der Standesbeamtin, heute Morgen der Besuch beim örtlichen Standesamt. Das ging dann erstaunlich schnell: Der Gebührenbescheid wurde mir nahezu feierlich übergeben, und für Dienstag kommender Woche steht der Termin an, an dem festgelegt wird, an welchem Datum die Eheschließung sein wird. Romantik, wie sie nur Deutschland kann: erst Paragrafen, dann Liebe.
Zum Abschluss wurde mir noch kühl mitgeteilt, ich solle die Kontoauszüge mitbringen, die die Überweisung an das Oberlandesgericht bestätigen. Weil nichts sagt „für immer“ so sehr wie: Bitte Nachweis der Zahlung in dreifacher Ausfertigung. Die Vorbereitung einer Eheschließung kann ja so romantisch sein.
Nur mal so am Rande erwähnt:
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Gebühr für die Anerkennung der ausländischen Scheidung = 90 Euro
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Gebühr für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses = 120 Euro
Frage: Hat mir das Standesamt nicht auch schon so etwas für Anerkennung einer ausländischen Scheidung und Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses in Rechnung gestellt? Siehe vorherige Beiträge …
Aber gut. Nervenkitzel kostet eben. Und Liebe auch. Vor allem, wenn sie amtlich wird.