Endlich eine persönliche E-Mail Adresse vom Konsulat.

Nun, es gibt sie wirklich. Es gibt personalisierte E-Mail Adressen beim Konsulat. Dies kam als Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Verlobte kann ein Schengenvisum zur Einreise zur Eheschließung beantragen, bitte bereiten Sie hierfür alle nötigen Unterlagen vor, wie den neuen Antrag, Krankenversicherung etc. Wir haben bereits die Anmeldung zur Eheschließung und Ihre Verpflichtungserklärung. Zudem muss Ihre Verlobte den Antrag auf das nationale Visum schriftlich zurückziehen, damit wir einen Schengenvisumsantrag annehmen können. Sie kann dies im gleichen Termin vornehmen. Alle weiteren benötigten Unterlagen sehen Sie anbei.

Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde auch in diesem Fall beteiligt werden muss, so dass die Bearbeitungszeit nicht wie üblich für ein Schengenvisum nur wenige Tage bis zu 2 Wochen betragen kann. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch für ein Schengenvisum mit dem Zweck der Eheschließung grundsätzlich die Notwendigkeit des Sprachnachweises besteht. Wir werden hier ggü. der Ausländerbehörde auf die spezielle Situation Ihrer Verlobten hinweisen, die Entscheidung liegt aber letztendlich bei der Ausländerbehörde.

Wir können Ihrer Verlobten einen Termin für Donnerstag – oder Freitagvormittag anbieten, bitte geben Sie uns Bescheid, wann sie vorbeikommen kann; wir können leider aus technischen Gründen die Biometriedaten nicht übertragen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Claudia XXXXXX

Will wollen jedoch kein „Schengenvisum beantragen, sondern bestehen auf die Erteilung eines nationalen Visums! Also schnell zur hiesigen Ausländerbehörde und den Sachverhalt klären. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Markus Furtner, kam auch schnell die E-Mail der Ausländerbehörde an das Konsulat. Diesmal gab es ja eine personalisierte E-Mail Adresse. Dies hat selbst die Ausländerbehörde verwundert.

Dies ist der Wortlaut der E-Mail der Ausländerbehörde an das deutsche Konsulat in Guangzhou:

Sehr geehrte Frau XXXXXX,

bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom xx.xx.2022 an Herrn XXXX dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir einer Erteilung eines Visums zur Eheschließung nach vorläufiger summarischer Prüfung als örtlich zuständige Ausländerbehörde i.S.d. § 31 AufenthV, obschon der fehlenden Erteilungsvorsetzung des § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. AufenthG (Nachweis Sprachkenntnisse A1), zustimmen könnten. 

Die Eheschließung der beiden o. g. hätte am 20.12.2021 beim Standesamt in XXXXXXXX erfolgen sollen. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Ablegung der Prüfung für den Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau A1 konnte dieser Termin nicht wahrgenommen werden.

Die Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung sind nach Aussage des Standesamts bis zum 03.03.2022 gültig.

Falls das Visum erteilt werden sollte, so bitten wir Sie, die folgenden Beschränkungen/Auflagen hinzuzufügen:

·         Nur zum Zwecke des Familiennachzugs.

·         Erwerbstätigkeit gestattet.

·         Vorlage einer/s Bescheinigung/Zertifikats bzgl. Sprachnachweis A1 innerhalb von drei Monaten nach Ersteinreise ins Bundesgebiet

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Furtner

Plötzlich reden Behörden miteinander und etwas kommt in Bewegung. Selbstverständlich kommt ein Schengenvisum nicht in Frage. Denn ein Schengenvisum kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Dies funktioniert nur bei einem Nationalen Visum! Also Vorsicht!