Es geschehen noch Zeichen und Wunder – sogar beim Konsulat
Nun, man mag es kaum glauben, aber es gibt sie wirklich: personalisierte E-Mail-Adressen beim Konsulat. Ich weiß, das klingt ungefähr so realistisch wie Einhörner in der Sachbearbeitung, aber siehe da – sie existieren. Und tatsächlich kam sogar eine Antwort. Hier der sinngemäße Inhalt, übersetzt aus dem Behördendeutsch ins Menschliche:
„Ja, Sie dürfen. Vielleicht. Eventuell. Unter Umständen. Wenn Sie alles neu beantragen. Aber bitte anders. Und nochmal. Und doppelt. Und mit Versicherung, Antrag, Rückzug des alten Antrags, neuem Antrag, nochmaligem Rückzug und natürlich Beteiligung der Ausländerbehörde. Ach ja: Sprachtest. Vielleicht. Eventuell. Entscheidet aber jemand anders.“
Kurzfassung: Beantragen Sie bitte ein Schengenvisum, ziehen Sie gleichzeitig den Antrag auf ein nationales Visumzurück, reichen Sie alles neu ein, warten Sie länger als üblich, rechnen Sie mit allem – und nichts ist sicher. Ach, und übrigens: Der Sprachnachweis ist eigentlich Pflicht. Aber wir sagen der Ausländerbehörde Bescheid. Die entscheidet dann, ob sie heute gut oder schlecht geschlafen hat.
Aber: Wir wollen ja gar kein Schengenvisum. Wir wollen ein nationales Visum. Also genau das Gegenteil von dem, was man uns gerade anbietet. Denn:
Schengenvisum = Sackgasse.
Keine Umwandlung, kein Aufenthaltstitel, kein Happy End – nur ein höflicher Rauswurf nach 90 Tagen.
Also: Auftritt Ausländerbehörde.
Schnurstracks zum zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Markus Furtner. Ein Gespräch, ein paar Erklärungen, ein wenig dramatische Lebensgeschichte – und siehe da: Behörden beginnen, miteinander zu kommunizieren. Ein Ereignis, das irgendwo zwischen Sonnenfinsternis und biblischem Wunder einzuordnen ist.
Und dann geschah das Unfassbare:
Die Ausländerbehörde schrieb tatsächlich eine E-Mail an das Konsulat. Direkt. Persönlich. Mit Namen. Kein Fax. Kein Rauchzeichen. Keine Brieftaube.
Inhalt sinngemäß:
Ja, eigentlich fehlt der Sprachnachweis A1. Aber: Die Hochzeit war bereits für den 20.12.2021 geplant. Es gab massive Schwierigkeiten mit der Sprachprüfung. Die Dokumente sind nur noch bis 03.03.2022 gültig. Also: Ausnahmsweise Zustimmung. Mit Auflagen. Natürlich. Ohne Auflagen wäre das ja kein Verwaltungsakt, sondern Menschlichkeit.
Auflagen:
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Nur zum Zwecke des Familiennachzugs.
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Erwerbstätigkeit erlaubt.
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Sprachnachweis A1 bitte innerhalb von drei Monaten nach Einreise nachreichen.
Kurz gesagt: Kommen Sie rein, heiraten Sie, arbeiten Sie, lernen Sie Deutsch – aber bitte in genau dieser Reihenfolge und ohne Fehler.
Und plötzlich: Bewegung im System. Zahnräder greifen. Mühlen mahlen. Beamte tippen. E-Mails fliegen. Aktenordner öffnen sich. Wahnsinn.
Fazit für alle Leidensgenossen:
Ein Schengenvisum ist keine Lösung, sondern ein formschön verpacktes Bürokratie-Nirwana. Nur ein nationales Visum kann später in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Oder in einfacher Sprache:
👉 Schengen = Kurzbesuch.
👉 National = echtes Leben.
Also: Vorsicht. Augen auf. Und immer daran denken: Wenn deutsche Behörden plötzlich kooperieren, sollte man dringend Lotto spielen.