Die Beglaubigung der korrekten Übersetzung war ja eigentlich ein Kinderspiel. Also wirklich: einmal kurz winken, einmal stempeln, fertig. Man wird ja sonst misstrauisch, wenn etwas im Behördenkosmos nicht weh tut. Was nun folgt, ist natürlich komplexer – weil wir sonst ja zu schnell glücklich wären.
Freitag die Übersetzungsbeglaubigung abgeholt, Montag schon auf dem Standesamt. Die Standesbeamtin wusste ja, was auf sie zukommen würde. Also die ganzen Unterlagen brav hingetragen und am Freitag den Termin fürs Aufgebot bekommen. Klingt fast wie Fortschritt. Spoiler: War es nicht.
Freitag: geschniegelt, geschniegelt, geschniegelt – und um neun Uhr pünktlich auf dem Standesamt erschienen. Und dann kam die nächste Überraschung. Weil warum sollte man auch mal zwei Schritte hintereinander machen dürfen, ohne dass irgendwo ein Paragraph aus dem Gebüsch springt.
Die Standesbeamtin scannte die Dokumente, die fürs Oberlandesgericht München relevant sind, und schickte sie zur Vorprüfung per E-Mail dorthin. Moderne Technik! Fast wie im 21. Jahrhundert! Dabei fiel dann auf, dass im Haushaltsregisterbuch immer noch der Status „verheiratet“ eingetragen war. Das gibt Probleme. Natürlich. Denn das Haushaltsregisterbuch wird in China inzwischen nur noch sehr selten verwendet. Alle relevanten Daten sind online hinterlegt, jederzeit abrufbar. Deshalb wurde der Familienstatus nicht aktualisiert. Logisch. Aber deutsche Behörden sind eben modern: Sie lieben Digitalisierung – solange man am Ende trotzdem ein selten genutztes Papierdokument aus dem letzten Jahrhundert mit der richtigen Vokabel vorlegt.
Und diskutieren kann man mit der Standesbeamtin natürlich nicht, weil sie nicht das Oberlandesgericht ist. Von dessen Entscheidung hängt alles ab. Also: freundlich nicken, innerlich schreien, weitermachen.
Dann erst mal bezahlt, versteht sich. Die Kosten der Anmeldung zur Eheschließung: 55 Euro. Befreiung von der Beibringung einer Ledigkeitsbescheinigung: 30 Euro. Anerkennung der ausländischen Scheidung beim Oberlandesgericht München: 40 Euro. Macht zusammen 125 Euro – für das Privileg, dass jemand feststellt, dass noch irgendwas fehlt. Insgesamt eine ziemliche Unverschämtheit und eine völlig legale Art, Geld zu drucken. Und natürlich kommen die Kosten des Oberlandesgerichts noch dazu: 100 bis 305 Euro, nach Einkommen berechnet. Solidarische Liebe, aber bitte einkommensabhängig.
Später will das Standesamt dann nochmal Geld kassieren, denn DongMei muss vor der Eheschließung angehört werden. Warum? Na, damit man sicher sein kann, dass sie weiß, was sie tut – im Gegensatz zu allen anderen Beteiligten in diesem Prozess. Ganz ehrlich: Warum haben wir nicht einfach in Dänemark geheiratet?
China ist eines der modernsten und mächtigsten Länder der Welt. Wird aber offenbar immer noch behandelt wie Senegal oder die Republik Sierra Leone – Hauptsache, das Raster passt. Chinesen scheinen ja generell Wirtschaftsflüchtlinge oder Trickbetrüger zu sein und werden von den Behörden auch entsprechend „honoriert“: mit Misstrauen, Zusatzgebühren und Extra-Schleifen. Je mehr ich darüber nachdenke, desto übler wird mir.