Dokumenten Marathon beginnt

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Welche Dokumente benötigt ein chinesischer Staatsbürger, um den Inhaber eines deutschen Passes zu heiraten? Gute Frage. Du brauchst im Grunde zwei Dinge: Liebe – und ein tragfähiges Geschäftsmodell für Stempel, Gebühren und Fahrkarten.

Die deutschen Behörden verlangen zur Anmeldung einer Ehe in Deutschland (natürlich ganz bescheiden) in der Regel folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde 出生公证书
    (Achtet darauf, dass die Namen der Eltern eingetragen sind und alle Angaben „deutsch-kompatibel“ aussehen. Am besten vorher bei Botschaft/Konsulat nachfragen, damit ihr später nicht wegen einer fehlenden Hausnummer euer Leben neu beginnen müsst.)

  • Heiratsurkunde 结婚证 / 结婚证书 (falls schon mal verheiratet gewesen)

  • Scheidungstitel 离婚证 (falls schon mal verheiratet gewesen – ja, man muss es doppelt beweisen, sicher ist sicher)

  • Haushaltsregister (Hukou) 居民户口簿
    (dieses mystische Dokument, das in China kaum noch jemand nutzt, aber in Deutschland offenbar als heilige Schrift gilt)

  • Familienstandserklärung 婚姻状况声明
    (da steht drin, dass man nicht verheiratet ist. Ist aber keine Ledigkeitsbescheinigung – die gibt es in China nicht. Deutschland so: „Schade.“)

  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (im Original, weil Kopien bekanntlich böse sind)

  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses
    (mindestens 6 Monate gültig, sonst zählt ihr vermutlich als Kürbis)

Je nachdem, wo die Person geboren wurde, kann das ein echter Reisemarathon werden – so eine Art „Deutschland sucht den Superstempel“. Bei uns war es zum Glück relativ unkompliziert. Also: nur leicht traumatisierend.

Und jetzt kommt der beste Teil: Deutsche Behörden erkennen chinesische Dokumente grundsätzlich erstmal so an, wie man einen nassen Handschuh als Haustürschlüssel anerkennt – nämlich gar nicht. Damit die Dokumente in Deutschland gültig sind, müssen sie durch die klassische Dreifach-Taufe der Bürokratie:

  1. Beglaubigung
    Ein chinesischer Bezirksnotar fertigt Kopien an und bestätigt, dass die Originale… nun ja… vermutlich existieren.

  2. Überbeglaubigung
    Das zuständige Amt für auswärtige Angelegenheiten beglaubigt das Siegel des Notars.
    (Ja, hier wird nicht das Dokument beglaubigt, sondern die Beglaubigung der Beglaubigung. Klingt normal. Ist es bestimmt auch irgendwo.)

  3. Legalisierung
    Die deutsche Botschaft oder das zuständige deutsche Konsulat legalisiert im letzten Schritt die vorgelegten Dokumente.
    (Final Boss. Endgegner. Der Moment, in dem ein fehlendes Komma plötzlich wieder drei Wochen Lebenszeit kostet.)

Wenn du willst, mache ich dir daraus auch eine kurze Checkliste „Was muss wohin, wie lange dauert’s, was kostet’s“ – damit du nicht auch noch zusätzlich improvisieren musst.

 
 

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