Die Selbstständigkeit

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Einleitung – TCM trifft auf TSE, USt-ID und andere Albträume

Also, meine Frau Dongmei hat nicht einfach nur ein bisschen Erfahrung mit Traditioneller Chinesischer Medizin gesammelt. Nein. Sie hat in China jahrelang gelernt, praktiziert, Menschen geholfen, Qi ins Gleichgewicht gebracht und wahrscheinlich mehr über den menschlichen Körper vergessen, als hierzulande ein durchschnittlicher Gesundheitsberater je wissen wird.

Und jetzt? Jetzt unterstütze ich sie voller Begeisterung dabei, sich in Deutschland nebenberuflich selbstständig zu machen – was eine Mischung aus Schnitzeljagd, Geduldstraining und Bürokratietanz ist. Einmal bitte den Drachenstil gegen den Beamtenstil antreten lassen. Spoiler: Es wird schmerzhaft – aber nicht unlösbar.

Ein Lob auf die deutsche Selbstständigkeit (so halbironisch wie ernst gemeint)

Ich habe in diesem Blog oft und gerne über die deutsche Bürokratie gewettert.
Wirklich. Oft.
Es war mein Ventil, mein Yoga, mein inneres Tai-Chi.
Aber ausnahmsweise muss ich sagen: Wenn man ein deutscher Staatsbürger ist oder wenigstens eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht hat, dann ist der Schritt in die Selbstständigkeit…
…nun ja, nicht ganz so schlimm wie eine Wurzelbehandlung mit Betonmischer.

Man geht hin, zahlt ein paar Euro, kriegt einen Wisch mit dem Titel „Gewerbeanmeldung“ drauf, und bumm, man ist offiziell jemand, der Rechnungen schreiben darf.
Ob sie bezahlt werden, ist natürlich eine andere Frage.

Von der mobilen Massage zur stationären Basis – Wohnraumoptimierung inklusive

Meine Frau hatte ihr Gewerbe ursprünglich in der alten Wohnung angemeldet – mit mobiler Massageliege und tragbarem Equipment. Klingt romantisch und flexibel, ist aber auf Dauer ungefähr so ergonomisch wie ein Akrobatikprogramm im Besenschrank.
Also: Wohnungssuche.

Wie durch ein kosmisches Zeichen wurde im selben Ort ein neues Haus fertiggestellt – mit genau einem Zimmer mehr, wie es das Schicksal (und jede TCM-Praxis im Nebenerwerb) erfordert.
Also: eingezogen, eingerichtet, gestartet.

Wellness statt Wunderheilung – Legalität durch Wortakrobatik

Jetzt kommt der lustige Teil:
Obwohl meine Frau in China vielleicht halbe Dörfer akupunktiert und geheilt hat, darf sie in Deutschland offiziell natürlich nicht „praktizieren“.
Also keine „medizinischen“ Begriffe, keine „Diagnose“, keine „Heilung“ – stattdessen:
„Wellnessmassage.“
Weil man ja gesetzlich verpflichtet ist, Entspannung von Therapie zu trennen.
Und weil man den Menschen in Deutschland offenbar nur beruhigen, aber nicht bessern darf.

Langsam, aber sicher: Der Kundinnenkreis wächst

Anfangs war’s ein kleiner, feiner Stamm von Kundinnen, die wussten, wie’s sich anfühlt, wenn jemand Ahnung hat. Mittlerweile ist Wochenende = Massagezeit, und die Nachfrage steigt.
Noch reicht’s nicht, um den Champagner vom eigenen Umsatz zu köpfen – aber immerhin kann man jetzt schon den Prosecco anschauen.

Website gibt’s auch schon: www.dertemple.eu
Ja, „Temple“, weil „Wellness-Integrationsraum mit energetisch-neutraler Entspannungsleistung“ leider zu lang war.

Und dann kommt der Endgegner: der Steuerberater

Denn: Sobald in Deutschland Geld fließt, wird die Sache automatisch zu einem unübersichtlichen Zahlenkrieg. Ich kenne mich technisch aus – aber beim Finanzamt herrscht eine andere Realität.
Liebes Finanzamt, bitte erklär mir noch mal, was „Kleinunternehmerregelung“ bedeutet, ohne dass mir dabei das linke Auge zuckt.

Also ja – nächstes Jahr kommt der Steuerberater.
Nicht, weil wir reich sind.
Sondern weil wir überleben wollen.

Fazit:
Die Reise zur Selbstständigkeit in Deutschland ist kein Spaziergang im Bambuswald – eher ein Barfußmarsch durch das Formular-Dickicht mit einer Tasse Hoffnung in der Hand.
Aber Dongmei macht das großartig, und ich stehe daneben, nicke weise und mache Excel-Tabellen auf.

Und wer weiß – vielleicht öffnen sich ja bald die Energiebahnen nicht nur im Körper, sondern auch im Umsatzbericht.

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