Oberlandesgericht München (Gelddruckerei Teil 2)

Beim letzten mal berichtete ich dass das Oberlandesgericht in München eine sehr lange Bearbeitungszeit prognostizierte….

Ich war gerade auf Dienstreise und an meinem Ziel angekommen, als der Anruf auf meinem Handy einging. Ich nahm den Anruf entgegen und zu meiner Überraschung war das Standesamt am Telefon. Die Standesbeamtin sagte mir mit knappen Worten dass die Unterlagen vom Oberlandesgericht München zurückgekommen seien. Danach legte sie eine lange Kunstpause ein. Viele Gedanken gingen mir in diesem Moment durch den Kopf. Der logische Gedanke war natürlich: Abgelehnt!

Dann kam sie doch endlich zur Sache und meinte ich solle vorbeischauen und den Gebührenbescheid bei ihr abholen. Trotzdem habe ich zur Sicherheit noch einmal gefragt ob alles in Ordnung sei. Sie bejahte das, aber fügte hinzu dass der Sachbearbeiter beim Oberlandesgericht beide Augen zugedrückt habe. Musste diese Bemerkung sein? Die Unterlagen waren alle, bis auf den Hukou, zweifelsfrei in Ordnung.

Wie schon zuvor erwähnt, kommt mir mehr und mehr der Verdacht das deutsche Behörden nur sehr ungerne die Heirat mit einem visumpflichtigen Ausländer befürworten wollen. Man legt sein Schicksal in die Hände von Sachbearbeitern welche den Anschein erwecken sich kaum selber die Schuhe schnüren können, aber verwundert sind, das ein normaler Bürger so gut mit dem Bürokratie-Jungle zurechtkommt.

Gestern kam der Anruf der Standesbeamtin und heute Morgen war der Besuch beim örtlichen Standesamt angesagt. Das ging sehr schnell. Der Gebührenbescheid wurde mir feierlich übergeben und für Dienstag kommender Woche ist der Termin, wo festgelegt wird an welchem Datum die Eheschließung sein wird. Zum Abschluss wurde mir noch kühl gesagt dass ich die Kontoauszüge mitbringen soll, die die Überweisung an das Oberlandesgericht bestätigen. Die Vorbereitung einer Eheschließung kann ja so romantisch sein.

Nur mal so am Rande erwähnt:

Gebühr für die Anerkennung der ausländischen Scheidung = 90 Euro
Gebühr für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses = 120 Euro

Frage: Hat mir das Standesamt nicht auch schon so etwas für Anerkennung einer ausländischen Scheidung und Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses in Rechnung gestellt? Siehe vorherige Beitrage …

Nervenkitzel kostet eben.